Donnerstag, der 25. April 2024

Beratung + Hilfe

Schiedsfrau schlichtet Nachbarschaftsstreitigkeiten

Frau Tanja Muthig hat 2023 das ehrenamtliche Amt einer Schlichterin für die kommenden vier Jahren übernommen. SCHLICHTEN STATT RICHTEN – so lautet das Motto und der Auftrag.
Sie ist Montag und Mittwoch (17-19 Uhr; ggf. AB) erreichbar unter tanja.muthig@schiedsperson.de oder Tel. (0511) 53 07 25 43

Die Funktion von Schiedsämtern besteht darin, in allen Streitigkeiten des täglichen Lebens auf eine freiwillige und einvernehmliche Vergleichsregelung hinzuwirken. Gegenstand von Schlichtungsverfahren können u. a. sein:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten (auch Baum und Strauch an der Grenze)
  • Ansprüche wegen Verstoßes gegen das Benachteiligungsverbot
  • Strafsachen, die Antragsdelikte sind, z. B. Beleidigung, Hausfriedensbruch
  • Sachbeschädigung, leichte Körperverletzung
  • Vermögensrechtliche Ansprüche z.B. auf Schadensersatz

Ein Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt trägt dazu bei, dass ein Konflikt dauerhaft beigelegt wird. Kommt eine Vereinbarung zustande, trennen sich die streitenden Parteien im Einvernehmen. Der soziale Frieden ist in den meisten Fällen damit wieder hergestellt.

Die Kosten betragen max. 50,- € pro Streitfall.

 


Artikel aus Sahlkamp-Broschüre 20202018-01-18 Hoch emotional und tränenreich ging es bei der Wahl einer neuen Schiedsperson in der vergangenen Stadtbezirksratssitzung in Bothfeld-Vahrenheide zu. Für das Amt, für das andernorts – wie zurzeit im Stadtbezirk Döhren-Wülfel – händeringend Kandidaten gesucht werden, stellten sich in Bothfeld-Vahrenheide gleich zwei Bewerber zur Verfügung: die amtierende Schiedsfrau Jutta Hinsch und Karl Asbrock, Pastor der St.-Nicolai-Kirchengemeinde.  …

Hier der ganze Artikel Download: 2018-01-18 StO Neuer Schiedsmann


hinsch2012: Ohne vorherige Anmeldung berät Schiedsfrau Jutta Hinsch jeden zweiten Donnerstag im Monat von 15 Uhr bis 16 Uhr im Stadtteiltreff Sahlkamp (Elmstraße 15, Raum7).

Wer kennt ihn nicht, den Streit unter Nachbarn? Ärgerlich, aufreibend und langwierig. Da nimmt Nachbars Baum das Licht im eigenen Haus weg, der Strauch an der Grenze wächst uferlos zum Nachbargrundstück herüber. Nachträglich betrachtet sind es meistens Kleinigkeiten, die für lang anhaltenden Streit sorgen. Und doch – mit diesen Streitigkeiten machen sich Nachbarn gegenseitig das Leben schwer. Abhilfe schafft hier das Schiedsamt, das geeignete Schiedsfrauen und -männer mit der Schlichtung von Nachbarschaftsstreitigkeiten betraut.

Jutta Hinsch ist eine dieser Schiedsfrauen. Sie ist siebzig Jahre alt und übt diese Funktion mittlerweile seit zweiunddreißig Jahren aus. Jährlich bearbeitet sie rund 35 „Fälle“, seit Beginn ihrer Tätigkeit sind es bisher mehr als eintausend. Es ist ein Ehrenamt, das Hinsch gern ausübt. Doch nicht jeder kann ein solches Amt ausüben. Voraussetzungen sind, dass Bewerber mindestens dreißig Jahre alt sind und über eine gewisse Lebenserfahrung verfügen. Wichtig ist, dass Schiedspersonen Antragstellern und Antragsgegnern Respekt entgegenbringen. Nur so können sie erwarten, dass diese sie auch respektieren. Eine weitere Voraussetzung ist gut zuhören zu können, um zu erkennen, was die Streitenden wirklich bewegt. Nur so sind Schiedsleute in der Lage Vorschläge zur Beilegung eines Konfliktes zu machen. Keine Frage, alle diese Voraussetzungen erfüllt Jutta Hinsch allemal.

Doch was treibt die Schiedsfrau an, Antragsaufnahme. Die Parteien schildern im Schlichtungsverfahren abwechselnd das Problem aus ihrer Sicht und Jutta Hinsch versucht herauszuhören, wo es Lösungswege geben könnte. Im Falle einer Vereinbarung wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt. Für alle Nachbarstreitigkeiten bis zur Höhe von 5000 Euro ist der Gang zum Schiedsamt gesetzlich vorgeschrieben. Alle übrigen so genannten bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten – also Ansprüche, die sich in Geld in beliebiger Höhe beziffern lassen – können auf Antrag verhandelt werden. Nicht verhandelt werden jedoch Ehe-, Versorgungs-, Trennungsausgleichs- oder ähnliche Sachen. Beim Strafrecht sind die Schiedsämter zuständig für alle „Antragsdelikte“. Das sind Delikte, die nur auf Antrag der geschädigten Person verfolgt werden und bei denen der Staatsanwalt das öffentliche Interesse verneint. „Das ist in aller Regel bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede, Sachbeschädigung und leichter Körperverletzung der Fall“, erläutert Schiedsfrau Hinsch, „in diesen Fällen kann der Geschädigte erst dann zu einer Klage übergehen, wenn das Schlichtungsverfahren erfolglos bleibt.“

Hinsch wendet fünfzehn Stunden pro Woche für das Ehrenamt auf – ihre Familie trägt das Engagement gern mit. Denn alle Familienmitglieder sind auf ihre Weise ebenfalls ehrenamtlich tätig: Der Ehemann engagiert sich in der Hausaufgabenbetreuung für Migrantenkinder, die ältere Tochter in der Telefonseelsorge und die jüngere Tochter in einem Verband berufstätiger Mütter. Jutta Hinsch gibt unter  gelöscht  täglich von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr Auskünfte und vereinbart Termine für die Aufnahme eines Antrages auf Schlichtungsverhandlung. Ohne vorherige Anmeldung berät Antragsaufnahme. Die Parteien schildern im Schlichtungsverfahren abwechselnd das Problem aus ihrer Sicht und Jutta Hinsch versucht herauszuhören, wo es Lösungswege geben könnte. Im Falle einer Vereinbarung wird ein Ergebnisprotokoll gefertigt. Für alle Nachbarstreitigkeiten bis zur Höhe von 5000 Euro ist der Gang zum Schiedsamt gesetzlich vorgeschrieben. Alle übrigen so genannten bürgerlich-rechtlichen Angelegenheiten – also Ansprüche, die sich in Geld in beliebiger Höhe beziffern lassen – können auf Antrag verhandelt werden.

Nicht verhandelt werden jedoch Ehe-, Versorgungs-, Trennungsausgleichs- oder ähnliche Sachen. Beim Strafrecht sind die Schiedsämter zuständig für alle „Antragsdelikte“. Das sind Delikte, die nur auf Antrag der geschädigten Person verfolgt werden und bei denen der Staatsanwalt das öffentliche Interesse verneint. „Das ist in aller Regel bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verleumdung, übler Nachrede, Sachbeschädigung und leichter Körperverletzung der Fall“, erläutert Schiedsfrau Hinsch, „in diesen Fällen kann der Geschädigte erst dann zu einer Klage übergehen, wenn das Schlichtungsverfahren erfolglos bleibt.“ Hinsch wendet fünfzehn Stunden pro Woche für das Ehrenamt auf – ihre Familie trägt das Engagement gern mit. Denn alle Familienmitglieder sind auf ihre Weise ebenfalls ehrenamtlich tätig: Der Ehemann engagiert sich in der Hausaufgabenbetreuung für Migrantenkinder, die ältere Tochter in der Telefonseelsorge und die jüngere Tochter in einem Verband berufstätiger Mütter. Jutta Hinsch gibt unter gelöscht  täglich von 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr Auskünfte und vereinbart Termine für die Aufnahme eines Antrages auf Schlichtungsverhandlung.

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